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Arbeitssicherheit

circleimg3Der Gesetzgeber fordert heute von jedem Unternehmer ab einem Mitarbeiter die Einführung eines umfangreichen Arbeitssicherheitsmanagements.

Danach fordert der Gesetzgeber eine Sicherheitsfachkraft und eine regelmäßige vierteljährliche Arbeitssicherheitssitzung unter Hinzuziehung eines Arbeitsmediziners für jedes Unternehmen. Dies gilt jedoch nicht für kleine Unternehmen.

So können Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl bis zu 50 Mitarbeiter (BGETEM) das sogenannte Unternehmermodell nutzen. Damit ersparen sich diese Unternehmen einen hohen bürokratischen und zeitlichen Aufwand.

Ansprechpartner für die Arbeitssicherheit sind die Berufsgenossenschaften.

 

Meine Aufgaben:

Ich überprüfe den Stand Ihres Arbeitssicherheitsmanagements.

Ich unterstütze Sie bei

a) der Erarbeitung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen:

  • Ermittlung der Gefahren nach den 11 Gefährdungsfaktoren
  • Festlegung der Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung
  • Benennung von Verantwortlichen
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Überwachung der Umsetzung

b) der Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen und notwendigen Aushänge

c) der Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter ggf. unter Hinzuziehung von Spezialisten.

 

Was beinhaltet das System des Arbeitssicherheitsmanagements?

Die Grundlage für den Arbeitsschutz bildet in Deutschland

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Die dazugehörigen Verordnungen (Arbeitsstätten-VO, Baustellen-VO, Betriebssicherheits-VO, Bildschirmarbeitsplatz-VO, Gefahrstoff-VO etc.)
  • Autonomes Satzungsrecht der DGUV (DGUV 1)

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung = Spitzenverband der gewerblichen BG´s und der Unfallkassen) benennt Schutzziele sowie branchen- und verfahrensspezifische Forderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese Schutzziele haben rechtsverbindlichen Charakter.

Die notwendigen Schritte zum Aufbau des Arbeitsschutzes:

SchritteAufbauArbeitsschutz

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilungen (GB) müssen für jeden Arbeitsplatz gemacht werden. Es ist jedoch möglich, gleichartige Arbeitsplätze in einer GB zusammenzufassen, sofern die Arbeitsbedingungen und Gefährdungen gleichartig sind. (z.B. Büro, Bildschirmarbeitsplatz, Baustelle…)

Grundlage für die Gefährdungsbeurteilungen ist die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Danach sind nach den 11 Gefährdungsfaktoren die Gefährdungen zu beurteilen, die Maßnahmen festzulegen, Verantwortlichkeiten zu benennen, die Durchführung der Maßnahmen zu überwachen und die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Die Gefährdungsbeurteilungen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

 

Arbeitssicherheit…

Box-Star Muhammad Ali nahm in der ersten Klasse eines Linien-Jets Platz. Einige Minuten vor dem Start bat die Stewardess ihn, seinen Sicherheitsgurt zu schließen. „Superman braucht keinen Sicherheitsgurt“, antwortete Ali. Die Stewardess zögerte einen Augenblick. Dann erwiderte sie: „Superman braucht auch kein Flugzeug.“ Der Boxer musste lachen und schloss seinen Sicherheitsgurt.

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